2.1 KONSULTATIONEN
2.1.1 An wen kann ich mich wenden, um Informationen zu erhalten?
Die Mitarbeiter*innen unseres Instituts stehen Ihnen sowohl für administrative als auch für klinische Auskünfte zur Verfügung.
Für jede der auf unserer Homepage verfügbaren Sprachen gibt es eine oder mehrere Personen, mit denen Sie kommunizieren können.
Sie können uns unter der folgenden allgemeinen E-Mail-Adresse kontaktieren, und die für Ihren Fall zuständige Person wird Ihnen antworten:
[email protected]
Oder Sie können uns von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr anrufen:
0034 932800836
0034 932066406.
2.1.2 Ich wohne nicht in Barcelona; kann ich Ihnen meine medizinischen Unterlagen für eine Ferndiagnose schicken?
Unser Institut bietet eine diagnostische Orientierung aus der Ferne an, um die Empfehlung einer Konsultation und/oder einer Behandlung in unserem Zentrum abzuklären. Auf diese Weise können Patienten*innen, die außerhalb Barcelonas leben, herausfinden, ob wir ihnen helfen können, und sich mit nur einer Anreise organisieren.
Alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden in Übereinstimmung mit dem LOPDGDD 3/2018 (spanisches Datenschutzgesetz) behandelt.
2.1.3 Wie kann ich das tun?
Um Ihnen eine erste Ferneinschätzung Ihres Falles geben zu können, bitten wir Sie, uns Ihre medizinischen Unterlagen über das Internet (wir empfehlen die Verwendung von https://wetransfer.com/) eine Kopie der CD komprimiert im .zip- oder .rar-Format zu schicken.
2.1.4 Wenn ich meine Symptome und meine klinische Lage per E-Mail oder Telefon beschreibe, können Sie mir dann genauso helfen wie bei einem Arztbesuch?
Die Kommunikation per E-Mail oder Telefon kann NIEMALS eine ärztliche Untersuchung ersetzen.
Wenn Sie kein/e Patient*in unseres Zentrums sind, können unsere Ärzte Ihnen eine diagnostische Orientierung geben, die durch ein persönliches Gespräch bestätigt werden muss.
Wenn eine Patientin oder ein Patient außerhalb unseres Instituts einen Notfall erleidet, muss sie/er den nächstgelegenen Notdienst oder den Hausarzt aufsuchen, um Anweisingen zu erhalten, was in ihrem/seinem speziellen Fall zu tun ist. Danach kann er/sie uns informieren, damit unsere Spezialisten Empfehlungen aussprechen können.
2.2 MEDIZINISCHE SPRECHSTUNDE UND CHIRURGISCHES PROGRAMM
2.2.1 Wo finden die Sprechstunden statt?
Die Beratungsgespräche mit unseren Spezialisten finden in der Paseo Manuel Girona 32, 08034 Barcelona statt. Sie können per Telefon oder E-Mail einen Termin vereinbaren.
2.2.2 Finden ergänzende Untersuchungen und/oder Krankenhauseinweisungen in der gleichen Einrichtung statt?
Ergänzende Untersuchungen, Aufnahmen und chirurgische Behandlungen finden im Krankenhaus CIMA statt, das sich in der Nähe unseres Instituts befindet, Paseo Manuel Girona 33, Barcelona.
2.2.3 Ich bin aus dem Ausland; können Sie mir bei der Beschaffung eines Visums für Spanien helfen, sobald die Indikation für eine Beratung feststeht?
Wenn ein Visum erforderlich ist, um für eine Sprechstunde nach Spanien zu reisen, kümmern sich unsere Mitarbeiter*innen nach einer Vorprüfung des Falles aus der Ferne um die erforderlichen Einberufungsbescheinigungen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Der übrige Verwaltungsaufwand mit der Botschaft, dem Konsulat und anderen offiziellen Stellen muss von Patienten*innen selbst erledigt werden. Für die Erledigung der genannten Formalitäten kann keine Garantie übernommen werden, da sie ausschließlich in der Verantwortung der Patienten*innen liegen.
2.2.4 Wird ein Übersetzungsdienst zur Verfügung stehen, wenn ich an das Institut reise?
Das Institut Chiari bietet nicht nur Patientenbetreuung in den beiden Amtssprachen Barcelonas (Katalanisch und Spanisch) an, sondern ist auch in der Lage, Dokumentationen zu übersetzen und Dolmetscherdienste und Mediation anzubieten, um den klinischen und bürokratischen Bedürfnissen der Patienten*innen in den folgenden Sprachen gerecht zu werden:
Englisch, Französisch, Deutsch, Polnisch, Italienisch, Portugiesisch, Arabisch, Russisch, Mandarin-Chinesisch, Taiwanesisch, Japanisch, Hindi.
2.2.5 Kann ich Ihren Übersetzungsdienst während meines Aufenthalts in Barcelona nutzen, auch für einen Teil des Krankenhausaufenthalts und für touristische Zwecke?
Unser Übersetzerteam ist auf das Gesundheitswesen spezialisiert. Wenn Sie es wünschen, kann es Ihnen relevante Informationen über Reisebüros geben.
2.2.6 Wenn ich zu einer ersten Konsultation in Ihr Institut komme und Sie bestätigen, dass eine chirurgische Behandlung erforderlich ist, kann ich dann direkt weiterbehandelt werden?
Wenn Ihr Fall bereits aus der Ferne beurteilt wurde, ist es je nach Diagnose und Behandlung in einigen Fällen möglich, das chirurgische Programm in Bezug auf Logistik, Verwaltung und Finanzen im Voraus zu buchen. Am Tag der Konsultation wird dann alles bestätigt, so dass der Patient oder die Patientin in Barcelona bleiben kann.
Wir können uns auf einen sehr effizienten Service im CIMA-Krankenhaus verlassen, der es uns ermöglicht, präoperative Tests und Einweisungen zu planen, wann immer es nötig ist.
2.2.7 Wenn eine chirurgische Indikation festgestellt wird, muss ich dann präoperative Tests durchführen und die Ergebnisse am Tag vor der Operation vorlegen? Welche Tests?
Unser chirurgisches Programm umfasst eine Reihe grundlegender präoperativer Untersuchungen, die nach den Kriterien der Fachärzte im Anschluss an die präoperative und präanästhetische Untersuchung durchgeführt werden.
2.2.8 Muss ich mit einer Begleitperson nach Barcelona reisen?
Insbesondere bei chirurgischen Eingriffen empfehlen wir Ihnen, mit einer Begleitperson anzureisen.
Bitte beachten Sie, dass bei minderjährigen Patienten*innen oder bei Patienten*innen mit einem Vormund bei jedem Eingriff die Anwesenheit und Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist.
2.2.9 Übernimmt meine private Krankenversicherung oder das öffentliche Gesundheitssystem in meinem Land die Kosten für die Beratung und/oder die chirurgische Behandlung?
Unser Institut ist eine private Einrichtung. Wir wissen jedoch, dass einige Patienten*innen je nach Herkunftsland und der durchzuführenden Behandlung eine Kostenerstattung bei ihrer privaten Versicherung/ihrem öffentlichen Gesundheitsdienst beantragt und erhalten haben. Ihre Kontaktperson im Institut wird Ihnen die entsprechenden Informationen und/oder Kontaktdaten geben, die Sie benötigen. Bitte beachten Sie, dass diese Verfahren von den Patienten*innen selbst durchgeführt werden müssen und ihr Ausgang ungewiss ist, da sie von vielen Faktoren abhängen. Die Erstattung der Kosten für eine Behandlung in einem Land oder einer Region ist keine Garantie dafür, dass auch andere nachfolgende Behandlungen erstattet werden, auch wenn sie unter den gleichen Bedingungen stattfinden.
2.2.10 Warum benötigen Sie einen Personalausweis oder eine Reisepassnummer, um eine Reservierung für eine chirurgische Behandlung aus der Ferne vorzunehmen?
Der chirurgische Buchungsservice des Krankenhauses CIMA erfordert einen international gültigen Ausweis zur Identifizierung der Patienten*innen.
2.2.11 Können Sie mir ein ärztliches Attest für die Arbeit/Schule ausstellen, wenn ich zum Institut komme? Ich brauche eine Bescheinigung über… (verschiedene)
Unsere Verwaltungsmitarbeiter*innen erstellen ein entsprechendes Dokument über die ärztliche Konsultation und/oder die chirurgische Behandlung. Unsere Ärzte stellen bei Bedarf spezielle ärztliche Bescheinigungen aus.
2.3. KRANKENHAUSAUFENTHALT
2.3.1 Kann meine Begleitperson mit mir im Krankenhaus bleiben?
Unsere Aufnahmeorganisation sieht die Anwesenheit einer Begleitperson vor und empfiehlt sie: Der Krankenhausaufenthalt und die Mahlzeiten werden während der Tage und Nächte im CIMA-Krankenhaus im Zimmer des Patienten/der Patientin eingenommen. Bei minderjährigen oder behinderten Patienten*innen ist bei jedem Verfahren die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Wird die Unterbringung von zwei statt einer Begleitperson benötigt, steht die ICSEB-Kontaktperson zur Verfügung, um entsprechende Informationen zu erteilen.
2.3.2 Ich bin gegen eine Reihe von Lebensmitteln allergisch. Wird dies bei meinem Krankenhausaufenthalt berücksichtigt?
Der Pflegedienst des CIMA-Krankenhauses verlangt, dass alle besonderen Bedürfnisse gemeldet werden, damit eine angemessene Ernährung gewährleistet werden kann. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre ICSEB-Kontaktperson zu benachrichtigen, die sich mit den zuständigen Abteilungen in Verbindung setzen wird. Sie sollten auch den Arzt informieren, der Sie in unserem Zentrum untersuchen wird.
2.3.3 Meine Religion verbietet den Verzehr bestimmter Lebensmittel. Wird das Krankenhaus meine Überzeugungen respektieren?
Es gibt verschiedene geeignete Diäten, die jeden Tag variiert werden. Der Patient wählt das Essen zusammen mit dem Pflegeteam des ICSEB aus, das auf eventuelle Unverträglichkeiten achtet. Sollte es keine geeigneten Diätmöglichkeiten geben, müssen diese rechtzeitig gemeldet werden, damit das Krankenhaus sie an die Bedürfnisse der Patienten*innen anpassen kann. Wir empfehlen Ihnen daher, unsere ICSEB-Kontaktpersonen auf dem Laufenden zu halten.
2.3.4 Ich nehme eine bestimmte Art von Medikamenten ein (chronisch, akut…). Können die Krankenschwestern der Station sie mir geben?
Damit ein Medikament verabreicht werden kann, muss es vom medizinischen Team der ICSEB genehmigt werden. Ohne vorherige Genehmigung kann kein Medikament verabreicht werden.
2.3.5 Ich fühle mich auf der Station nicht wohl und würde gerne besser betreut werden. Was kann ich tun?
Im CIMA-Krankenhaus gibt es ein Kundendienstteam und Beschwerdeformulare. Jede Beschwerde, Forderung oder Anregung kann über diese Kanäle vorgebracht werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, auch Ihre Kontaktperson im Institut Chiari zu informieren, die die internen Abläufe des Krankenhauses gut kennt und vermitteln wird, damit Ihr Aufenthalt zu 100 % angenehm ist.
2.3.6 Ist es möglich, noch am Tag der Entlassung nach Hause zu reisen?
Im Allgemeinen ist es möglich, am Tag der Entlassung zu reisen. Wir werden jedoch in jedem Einzelfall auf der Grundlage der medizinischen Indikationen spezifische Ratschläge erteilen.
2.3.7 Bietet Ihr Institut einen Notdienst an?
In den Räumlichkeiten des CIMA-Krankenhauses gibt es einen 24/7-Notfalldienst, in dem unser Team Operationen durchführt. In unserem Institut hingegen werden die Patienten*innen nur nach vorheriger Anmeldung behandelt.
An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen bleibt das ICSEB geschlossen. Sie können uns trotzdem per E-Mail kontaktieren und wir werden Ihnen so schnell wie möglich am nächsten Werktag antworten.
2.4. TRANSPORT UND UNTERKUNFT
2.4.1 Wie kann ich vom Flughafen zum Institut gelangen? Wie lange dauert die Fahrt?
Vom Flughafen El Prat-Barcelona bis zu unserem Institut, Paseo Manuel Girona 32, dauert die Fahrt mit dem Taxi etwa 25 Minuten.
Mit dem Zug:
Vom Terminal 2 des Flughafens El Prat können Sie auch mit dem Zug bis zum Bahnhof Sants fahren und dort in die U-Bahn-Linie 3 (grün) in Richtung „Zona Universitaria“ umsteigen, bis zur Station „María Cristina“. 10 Minuten Fussweg von Maria Christina biz zum Institut.
Mit dem Bus:
Von Terminal 1 und Terminal 2 nehmen Sie den Aerobus zur „Plaza Espanya“. Von der „Plaza Espanya“ nehmen Sie die grüne Metrolinie bis „Maria Cristina“. Von „Maria Cristina“ 10 Minuten zu Fuß zum ICSEB.
Mit der U-Bahn:
Von Terminal 1 und Terminal 2 nehmen Sie die U-Bahn L9 bis „Zona Universitària“. Von „Zona Universitària“ wechseln Sie zur grünen U-Bahn-Linie L3 bis „Maria Cristina“. Von „Maria Cristina“ sind es 10 Minuten zu Fuß bis zum ICSEB.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website:
https://institutchiaribcn.com/de/betreuung-und-beratung-institut-chiari/
2.4.2 Kann ich in der Nähe Ihres Zentrums parken, wenn ich mit meinem eigenen Fahrzeug komme?
Wenden Sie sich an Ihre Kontaktperson im Institut, die Sie über die verfügbaren Möglichkeiten informieren wird. Öffentliche Parkplätze stehen am CIMA-Krankenhaus zur Verfügung, fragen Sie nach den Parkgebühren.
2.4.3 Können Sie ein Hotel in der Nähe Ihres Instituts empfehlen?
Vorschläge für Hotels in der Nähe unseres Instituts finden Sie unter dem folgenden Link:
https://institutchiaribcn.com/de/empfohlene-hotels/
2.4.4 Ist der Hotelaufenthalt in den Behandlungskosten enthalten?
Der Hotelaufenthalt ist nicht in den Kosten für unsere Dienstleistungen enthalten und Sie müssen Ihre eigene Reservierung vornehmen.